… Die Übung hätte sorgfältig geplant werden können. Zumindest eine der Rollen hätte vor einem Schaden gänzlich und die anderen beiden vor der totalen Zerstörung bewahrt werden können. Eine Schadenersatzpflicht im Umfange von 50% des Schadens, das heisst im Betrage von Fr. 180.-, erscheint als dem Verschulden des Verursachers angemessen. Der Rekurs ist aus diesen Gründen abzuweisen. 3 4 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali