Am 21. August 1984 schossen die Mitrailleurs Z des Bataillons X auf dem Schiessplatz mit Maschinengewehren auf Fliegerabwehrstützen gegen mobile Helikopterziele, welche an zwei ungefähr drei Meter langen Seilen über Habegger-Umlenkrollen aufgehängt waren und so auf einem quer gespannten Seil liefen. Dabei wurden drei Habegger-Rollen durch Schüsse mit der Munition Gewehrpatrone 11 derart stark beschädigt, dass sie vom zuständigen Zeughaus nicht mehr repariert werden konnten. Am 28. August 1984 belastete das Zeughaus das Kommando für drei zerschossene Umlenkrollen mit Fr. 360.- (Etat-Preis). Dieser Betrag wurde am 31. Januar 1985 bezahlt.