Militärorganisation. Haftpflicht. Schaden des Bundes aus der Zerstörung von Umlenkrollen bei einer Schiessübung mit Maschinengewehren auf hängende Helikopterziele. Haftungsbegründende Fahrlässigkeit des Truppenkommandos, das bei den vorgenommenen Vorsichtsmassnahmen es unterlassen hatte, Kontrollen und nötigenfalls Feuereinstellung vorzusehen.