Der Holzschlag Calinis grenzt eng an den felsigen Zielhang des Waffenplatz-Schiessplatzes an. Infolge der Bodenbeschaffenheit muss unter Fachleuten mit der Möglichkeit von Splitterschäden daher sogar in Gebieten gerechnet werden, die an die engere Sicherheitszone anschliessen. Wenn in der Folge eine Untersuchung des fraglichen Holzpostens unterblieben ist respektive der Abnehmer des Holzes nicht auf die Möglichkeit von Splitterschaden aufmerksam gemacht wurde, so ist dies eine Fahrlässigkeit, für welche die Rekurrentin einzustehen hat.