Wie die Abklärungen ergeben haben, kann bei der Rekurrentin in bezug auf das Wissen um die Möglichkeit von Schiessschäden der fraglichen Art beim Holz aus dem Gebiet Calinis von «Ahnungslosigkeit» nicht die Rede sein. Zwar scheint die Rekurrentin nach eigenen Angaben bisher bloss einmal direkt mit solchen Splitterschäden konfrontiert worden zu sein, doch wurden die Waldbesitzer verschiedentlich, unter anderem auch in der Zeitschrift «Bündner Wald» (Nr. 4/1981) auf die Möglichkeit derartiger Schäden und deren Feststellung durch Ferroskopie zur Vermeidung von Sägereischäden der hier vorliegenden Art aufmerksam gemacht.