Militärorganisation. Haftpflicht. Schaden an den Sägereimaschinen des Endabnehmers einer Stahlmantelgeschosse enthaltenden Holzlieferung aus dem Forstbestand einer Gemeinde. Regressforderung der Gemeinde, welche diesen Schaden ersetzt hat, an den Bund. Haftung des Bundes grundsätzlich beschränkt auf direkte Schäden. Herabsetzung des Schadenersatzes wegen Fahrlässigkeit der Gemeinde, welche die Gefahr solcher Schäden, vor welcher jedoch verschiedentlich gewarnt worden war, verkannt hatte.