Die Behauptung, die nachweisbar vorhandenen Schäden seien auf das Schiessen mit Panzerabwehrkanonen zurückzuführen, lässt sich mit nichts, als mit unbelegten Behauptungen stützen. Verschiedene Erschütterungsmessungen in anderen Verfahren haben bisher nie zum Erreichen der kritischen Grenzwerte geführt und auch im vorliegenden Fall wären solche Messungen kaum zu einem andern Ergebnis gekommen. Dass der Geschützlärm von anwesenden Personen als heftig empfunden worden ist, vermag daran nichts zu ändern. Die Detonation von Geschossen in einer gebirgigen Gegend wird nicht zuletzt wegen des Widerhalls als äusserst heftig empfunden, obwohl objektiv betrachtet, nur geringe Erschütterungen da sind.