Das Mitverwenden anderer Baustoffe wie Stahl oder Holz mit den Elementen sei heikel und verlange eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Berücksichtigung des Verhaltens dieser Baustoffe untereinander. E. Eine zusätzliche Anfrage beim Erdbebendienst der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich betraf die Frage, ob allenfalls ein Erdbeben im fraglichen Zeitraum stattgefunden hat. Die Abklärungen verliefen jedoch negativ. II