Mit Schreiben vom 14. November 1985 forderte der Präsident der Rekurskommission der Eidg. Militärverwaltung die Hotel A. AG auf, einen Kostenvorschuss von Fr. 2000.- zu leisten, damit die anbegehrte Expertise (Erschütterungsmessungen bei Wiederholung der umstrittenen Explosionen an Ort und Stelle) durchgeführt werden könne. Auf eine Mahnung vom 24. Dezember 1985 meldete sich am 23. Januar 1986 ein Rechtsanwalt und teilte namens der Rekurrentin mit, diese sei nicht bereit, den Kostenvorschuss zu leisten. Im betreffenden Schreiben wird ausgeführt, die damaligen Verhältnisse könnten nicht mehr nachgebildet werden.