1 mit Fr. 12450.- angegeben. Am 10. September 1985 führte der zuständige Erschütterungsexperte im Beisein eines Vertreters der Klägerin und des zuständigen Feldkommissärs einen Augenschein durch. Dabei wurden die notwendigen Abklärungen an Ort und Stelle vorgenommen. Es stellte sich in der Folge heraus, dass tatsächlich am 7. Juni 1985 ein Schiessen mit Panzerabwehrkanonen durchgeführt worden war. … Aus dem Stellungsraum wurde mit total vier Geschützen geschossen. Dabei wurden am Vormittag und am Nachmittag je ungefähr zwölf Schüsse geschossen.