Anders könnte es allenfalls in den Gemeinden sein, in denen Berufsfeuerwehren während 24 Stunden pro Tag im Dienst stehen und auf mögliche Einsätze warten. Möglich wäre es auch, dass Angestellte privater Betriebe oder Selbständigerwerbende wegen ihres Einsatzes bei der Brandbekämpfung Lohn- oder Erwerbseinbussen erleiden. Geschädigt wird in diesem Fall aber nicht die Gemeinde. Ob der tatsächlich Geschädigte einen Schadenersatzanspruch besitzt, ist nicht sicher, weil er bloss durch eine Reflexwirkung indirekt vom Schadenereignis betroffen erscheint und deshalb nach allgemeinen Grundsätzen im Schadenersatzrecht nicht klageberechtigt sein könnte.