Die Brandbekämpfung ist eine Aufgabe, die sich nicht einfach während den ordentlichen Arbeitszeiten erfüllen lässt. Werden dafür Gemeindeangestellte eingesetzt, ohne dass ihnen besondere Vergütungen ausgerichtet werden müssen, so haben sie Anspruch auf Kompensation der über die ordentliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeit. Im Umfang solcher Kompensationen