Es können auch keine Zweifel darüber bestehen, dass zwischen derartigen Schäden und dem durch die Truppenübung verursachten Brand ein adäquater Kausalzusammenhang besteht. Es kann auch keinen Unterschied ausmachen, ob es sich bei den für die Brandbekämpfung eingesetzten Leuten um Selbständigerwerbende, um Angestellte privater Betriebe oder um Angestellte der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes handelt. Entscheidend ist nur die Frage, um welchen Betrag sich das Vermögen der Gemeinde wegen des Waldbrandes vermindert hat. Die Brandbekämpfung ist eine Aufgabe, die sich nicht einfach während den ordentlichen Arbeitszeiten erfüllen lässt.