Rechtslage im Bund Zur Rechtslage im Bund können wir auf das Bundesgesetz über die Archivierung (BGA) verweisen, das die Archivierung von Unterlagen der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Bundesverwaltung und weiterer Bundesorgane regelt. Es sieht vor, dass rechtlich, politisch, wirtschaftlich, historisch, sozial oder kulturell wertvolle Unterlagen des Bundes archiviert werden; die Archivierung leistet einen Beitrag zur Rechtssicherheit sowie zur kontinuierlichen Verwaltungsführung und schafft insbesondere die Voraussetzungen für die historische und sozialwissenschaftliche Forschung (Art. 2).