Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) schliesslich hat mit dem Staatsarchiv eine besondere Vereinbarung über die Aktenablieferung und Archivierung abgeschlossen (nachfolgend «Vereinbarung»). Diese stützt sich auf das Archivgesetz und die zugehörige Verordnung, das Datenschutzgesetz, die Weisungen der Gesundheitsdirektion sowie die Verordnung über die kantonalen Krankenhäuser, die am 1. Januar 2010 abgelöst wurde durch die Verordnung über die kantonalen psychiatrischen Spitäler, sowie die – seit 2005 aufgehobene – Patientenrechtverordnung.