Art. 63 Abs. 4 VwVG. Wahrung der Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses bei Benutzung des Sammelauftragsdienstes der PTT. Das Verhalten von Hilfspersonen - hier einer Bank - ist dem Vorschusspflichtigen zuzurechnen. Das Nichteintreten auf eine Beschwerde wegen verspäteter Leistung des Kostenvorschusses verstösst nicht gegen das Verbot des überspitzten Formalismus (Art. 4 BV).