empor stilisiert und zum Vorwand für Wegweisungen gemacht werden; der Grundsatz des «Non-refoulement» soll nur durchbrochen werden bei Angriffen gegen Rechtsgüter, die aufgrund ihrer strafrechtlichen Einordnung objektiv als besonders gravierend gelten. Die Bedingung der rechtskräftigen Verurteilung anderseits stellt sicher, dass das Prinzip des «Non-refoulement» zurückzutreten hat, wenn eine entsprechende Tat des Flüchtlings gerichtlich definitiv festgestellt ist und eine Ausschaffung aufgrund eines blossen Verdachts ausgeschlossen ist. Die Begehung einer objektiv schwerwiegenden Straftat durch einen Unzurechnungsfähigen stellt einen Sonderfall dar.