Anlässlich einer Aufsichtsbeschwerde betreffend eine Wegweisungsverfügung gegenüber einem Mann, der eine junge Frau getötet hat, wegen Unzurechnungsfähigkeit indessen von der Anklage der vorsätzlichen Tötung gemäss Art. 10 StGB freigesprochen wurde, zog der Bundesrat in Erwägung: b. … Der Zweck von Art. 45 Abs. 2 des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 (AsylG, SR 142.31) beziehungsweise Art. 33 Abs. 2 des Abk. vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingsabkommen, SR 0.142.30) besteht im Schutz der Bevölkerung vor gemeingefährlichen Flüchtlingen.