Von den möglichen Zuschlägen zum Grundbetrag fällt beim Gesuchsteller einmal der Mietzins in Betracht, der gemäss der Steuererklärung Fr. 170.- beträgt. Ferner wird man für Heizung und Elektrizität sowie für die Krankenkassenprämien je etwa Fr. 150.- und für auswärtige Verpflegung Mehrkosten von höchstens Fr. 400.- annehmen können. Wenn man noch allfällige Kosten für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel berücksichtigt, so ergibt dies eine Summe von Fr. 1 750.- bis Fr. 1 800.-. Das durchschnittliche monatliche Einkommen des Gesuchstellers betrug demgegenüber im Jahr 1988 nach Abzug der Beiträge an die Sozialversicherungen ungefähr Fr. 2 300.-.