Schulden oder familiäre Unterstützungspflichten hat er nicht. Die im Kanton Zürich massgebenden Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Kreisschreiben der Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich vom 4. November 1987) sehen für alleinstehende Personen ohne Haushaltgemeinschaft einen monatlichen Grundbetrag von Fr. 845.- vor. Von den möglichen Zuschlägen zum Grundbetrag fällt beim Gesuchsteller einmal der Mietzins in Betracht, der gemäss der Steuererklärung Fr. 170.- beträgt.