Am 27. April 1989 ersuchte der Beschwerdeführer um sofortige Aufhebung der Einreisesperre, eventuell um provisorische Aufhebung für mindestens sechs Monate wegen der bevorstehenden Niederkunft seiner Ehegattin mit dem gemeinsamen ehelichen Kind. J. Mit Verfügung vom 12. Mai 1989 hat das EFD als Instruktionsbehörde nach Art. 75 Abs. 2 und 3 VwVG und in Anwendung von Art. 54 VwVG die provisorische, auf sechs Monate befristete Aufhebung der Einreisesperre vom 27. Oktober 1986 angeordnet. … II