Am 4. März 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen Verweisungsbruch, begangen zwischen Anfang Januar und Anfang März 1988, zu 25 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. E. Am 14. März 1988 wies die Bundesanwaltschaft das Gesuch um Aufhebung der Einreisesperre ab. Zur Begründung wurde im wesentlichen ausgeführt, die beabsichtigte Heirat mit einer Schweizerin vermöchte die Sicherheitsbedenken nicht zu beseitigen und im weitern sei es seiner