Am 25. Februar 1988 stellte der Beschwerdeführer bei der Bundesanwaltschaft das Gesuch um Aufhebung der Einreisesperre. Er machte hauptsächlich die beabsichtigte Heirat mit seiner hier wohnenden Schweizer Freundin geltend, die im Dezember 1987 während der Schwangerschaft ein gemeinsames Kind verloren hatte. Zudem habe ihm nie Spionagetätigkeit oder die Absicht dazu nachgewiesen werden können, so dass die Einreisesperre schon von Anfang an unverhältnismässig gewesen sei. D. Am 4. März 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen Verweisungsbruch, begangen zwischen Anfang Januar und Anfang März 1988, zu 25 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.