A. Nachdem sich der Beschwerdeführer seit Mitte April 1984 ohne entsprechende Bewilligung in der Schweiz aufgehalten hatte, erkundigte er sich im März 1986 bei einer ausländischen Botschaft in Bern nach den Möglichkeiten eines Studiums in dem Land, aus dem sein Vater abstammte. Danach kam es zu einigen Kontakten mit einem Botschaftsfunktionär, der von den schweizerischen Behörden als Nachrichtendienstoffizier erkannt worden war. Dieser versuchte, den Beschwerdeführer für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit zu gewinnen, stellte ihm entsprechende Testaufgaben und «schenkte» ihm auch bereits einen Betrag von Fr. 500.-.