3 (vgl. Imboden/Rhinow, a.a.O., S. 472; VPB 38.102, VPB 42.92; Weber-Dürler, a.a.O., S. 10 ff.). Wenn dem Bund ein anderes innerstaatliches Gemeinwesen gegenübersteht und umgekehrt, gelten strengere Voraussetzungen an den Vertrauensschutz als im Verhältnis des Staates zum Bürger; dies betrifft im besonderen Mass die Erkennbarkeit der Unrichtigkeit einer Auskunft, Inhalt, Tragweite und Bedeutung derselben sowie Fragen der Kompetenzordnung (vgl. VPB 38.102). Weiter spielen auch unter Gemeinwesen die allgemeinen Schranken der Bindung an behördliche Auskünfte, wie sie im Verhältnis zwischen Bürger und Staat entwickelt worden sind.