2 Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 2. Aufl., Zürich 1988, S. 477 f.; Haefliger Arthur, Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich, Bern 1985, S. 199; BGE 107 Ia 236, BGE 108 Ia 125). Die Beschwerdeführerin bringt für eine Praxisänderung vor, die geltende Handhabung des IHG trage den Bedürfnissen der Berggebiete zu wenig Rechnung; die Berggebiete bräuchten eine grössere Unterstützung. Diese recht allgemein gehaltene Kritik an der Praxis zum IHG setzt sich über die Förderungsmöglichkeiten des IHG hinweg; insbesondere trägt sie dem Umstand nicht Rechnung, dass für die Subventionen nach IHG nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen.