Die Typenprüfstelle erklärt, eine Garantie des Rahmen-Umbauers genüge aus sachlich-technischen Gründen nicht, weil der Umbauer das ursprüngliche «Konzept» des Rahmens nicht kenne und nicht über die Kenntnisse und Erfahrungen des ursprünglichen Herstellers mit dem Originalrahmen verfüge. Diese Argumentation ist zu absolut, indem sie nur dem ursprünglichen Hersteller zutraut, die Auswirkung von Änderungen auf die Tragfähigkeit des Rahmens abzuschätzen. Wohl befindet sich dieser dazu aufgrund seiner Vertrautheit mit dem ursprünglichen Modell in einer besonders günstigen Lage.