5 Konkret stellt sich vorliegend die Frage, ob der Zweck, nur Motorräder mit ausreichender Tragkraft in den Verkehr gelangen zu lassen, die Abgabe der Gesamtgewichts-Garantie durch den ursprünglichen Hersteller erheischt. Die Typenprüfstelle erklärt, eine Garantie des Rahmen-Umbauers genüge aus sachlich-technischen Gründen nicht, weil der Umbauer das ursprüngliche «Konzept» des Rahmens nicht kenne und nicht über die Kenntnisse und Erfahrungen des ursprünglichen Herstellers mit dem Originalrahmen verfüge.