Der Hauptgrund dafür, dass der Hersteller die Gewichtsgarantie beizubringen hat, dürfte in der Komplexität der Tragkraftberechnung liegen, die sich nicht auf die Beurteilung der Konstruktion beschränken kann, sondern zahlreiche weitere Elemente einbeziehen muss, wie die Einschätzung der Schwächung durch Material-Ermüdung und Abnützung, und damit für die Verwaltung mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden wäre. Zudem soll offenbar auch vermieden werden, dass eine Behörde beziehungsweise der Staat Verantwortung übernimmt, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Fahrzeughersteller und -käufer beziehungsweise -benützer beschlagen. 3.b.