Um die Lage etwas zu entschärfen, wurde für die Behandlung der hängigen Beschwerden eine Prioritätenordnung nach der Dringlichkeit der zu bearbeitenden Fälle aufgestellt, wobei auch humanitäre Gesichtspunkte, das heisst die möglichen Konsequenzen für die betroffenen Beschwerdeführer, für die Reihenfolge ausschlaggebend waren. Aus den vorangegangenen Erörterungen geht hervor, dass die relativ lange Verfahrensdauer bei Asylbeschwerden nicht auf Untätigkeit der Behörden, sondern auf die aussergewöhnlichen Umstände im Bereich des Asylrechts zurückzuführen ist, denen trotz den grossen Anstrengungen von Bundesrat und Parlament nicht ohne weiteres beizukommen ist.