Bundesrat und Parlament haben die zumutbaren und geeigneten Massnahmen zur Beseitigung der entstandenen Engpässe getroffen; so wurde das Verfahren durch die am 1. Januar 1988 in Kraft getretene Revision des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 (AS 1987 1674) und die Änderung vom 3. Oktober 1988 der Asylverordnung (AS 1988 1558), das «Verfahren 88», beschleunigt, und es wurden zusätzliche Stellen für die Behandlung von Asylsachen geschaffen.