Militärorganisation. Voraussetzungen der Befreiung eines Geistlichen, der nicht als Feldprediger eingeteilt wird, vom Militärdienst. Begriff des vollzeitlichen geistlichen Amtes. Nicht anwendbar auf einen Pfarrer, der als Leiter eines Jugend- und Bildungszentrums der Evangelisch-Reformierten Kirche Aufgaben wahrnimmt, welche nicht zur Hauptsache geistlicher Natur sind, sondern sich durch Personen erfüllen lassen, die nicht Geistliche sind.