Denkmalpflege. Beitragsvoraussetzungen. Die Verfahrensvorschrift, wonach ein Gesuch vor Beginn der Arbeiten gestellt beziehungsweise vor diesen gegebenenfalls eine Bewilligung eingeholt werden muss, gilt unabhängig von der Dringlichkeit der vorgesehenen Restauration. Nichtbeachtung wird mit Verlust des Beitragsanspruchs sanktioniert.