das Europäische Übereink. über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen von 1985 (STE 120); und schliesslich die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung von 1985 (STE 122). [291] Vgl. die Richtlinien des Bundesrates über das Vorverfahren der Gesetzgebung vom 6. Mai 1970, BBl 1970 I 1002. [292] Es werden weiter unten einige Vorschläge dazu formuliert (vgl. Ziff. 7 und 8). [293] Es sei vor allem auf die grenzüberschreitenden Fragen hingewiesen, die durch die Regionen von Genf, Basel und des Genferseegebietes oder durch die Kantone Jura, Neuenburg und Tessin geregelt werden.