zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafen von 1987 (SR 0.106). [286] Namentlich das erste Zusatzprotokoll zur EMRK von 1952 (Série des Traités Européens [STE] 9), deren Art. 2 das Recht auf Bildung und deren Art. 3 die Pflicht zur Durchführung freier und geheimer Wahlen der Legislative enthalten; das Europäische Übereink. Ober die Gleichwertigkeit der zum