Die aufgezeigten Entwicklungen beschränken sich auf einige Hauptprobleme, die sich den Kantonen im Bereiche der europäischen Integration in den kommenden Jahren stellen könnten. Der Bundesrat würde es deshalb begrüssen, wenn sich die Kantone anlässlich ihrer Sitzung vom 23. November 1989 zu den hier vorgetragenen Anregungen äusserten. An einer späteren Sitzung[316] könnte das Kontaktgremium der Kantone Leitgedanken für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in europäischen Fragen entwickeln. [281] BBl 1988 III 249 ff. [282] Les collectivités régionales et la CEE, (Rechtsgutachten des Institutes für Rechtsvergleichung), Lausanne 2. Juli 1988, 64 Seiten und verschiedene Anhänge.