Die Schwierigkeiten, welche zur Zeit im Verhältnis der Kantone zum europäischen Recht bestehen, sind zum grossen Teil auch Folge des Mangels an systematischen rechtsvergleichenden Studien zum kantonalen und europäischen Recht. Solche stellen beachtliche Anforderungen, welche die finanziellen und personellen Mittel des Instituts für Föderalismus der Universität Freiburg übersteigen. Zu prüfen wäre, ob nicht die Kantone an der Idee für ein nationales Forschungsprogramm (allenfalls auch als Teilerweiterung bestehender Projekte) in dieser Richtung interessiert