e. Berücksichtigung des europäischen Rechts durch die Kantone? Kürzlich hat der Bundesrat auf Anstoss beider Kammern hin Bestimmungen erlassen, wonach bei jeder Vorlage von grenzüberschreitender Relevanz in der Botschaft ein Kapitel aufzunehmen sei, das die Beziehungen dieser Vorlage zum europäischen Recht darlegt[315]. Es fragt sich, ob nicht auch künftig - nach dem möglichen Beispiel des Kantons Bern - die Kantone bei der Rechtsetzung über europarelevante Materien gleich vorgehen sollten. Der Kanton Bern ist daran, die Einführung eines solchen Verfahrens zu prüfen.