Auch hat die Zusammenarbeit nicht immer ganz befriedigen können. Es stellt sich deshalb die Frage, ob ein besonderes Verbindungsorgan zu den Kantonen geschaffen werden soll. Diese Konsultationseinrichtung würde nicht die gängigen Vernehmlassungsverfahren ersetzen. Gleichwohl könnte sie dazu dienen, die Kantonen in einem Stadium zu konsultieren, in dem es nicht möglich ist (z. B. bei exploratorischen Gesprächen oder Verhandlungen), die Meinungen - oder Bedenken der Kantone ausfindig zu machen. Wie bereits angedeutet, könnten die Kantone ein Netz von Europadelegierten schaffen, welche den Kontakt einerseits unter den Kantonen, andererseits mit dem Verbindungsorgan sicherstellen.