An dieser Stelle ist an die bereits erwähnten Richtlinien des Bundesrates vom 6. Mai 1970 über das Verfahren der Gesetzgebung[313] zu erinnern. Wie bereits gesagt, lässt die Beschleunigung des europäischen Integrationsprozesses eine herkömmliche Konsultation oft als unpraktikabel erscheinen, weil sie sich zu spät, zu schwerfällig und zu langsam abwickelt. Der Bund muss sich in zwischenstaatlichen Verhandlungen oft kurzfristig verpflichten können. Unsere Verhandlungsführer bemühen sich stets, die Interessen der Kantone zu berücksichtigen. Dabei bedauern sie es, keine kantonalen Vertreter als Ansprechpartner zu haben, welche vor Ort auf gewisse Fragen antworten könnten.