16 Um die bestehenden Informationskanäle zu verbessern, könnte daran gedacht werden, eine Einheit der Bundesverwaltung mit der Lösung von Informationsfragen europarechtlicher Art seitens der Kantone zu betrauen. Dieser Dienst könnte in der Vermittlung einer regelmässigen Grundlagendokumentation bestehen, etwa in der Form von Kurzinformationen, und hätte im weiteren Einzelfragen zu beantworten, welche sich in den kantonalen Verwaltungen - namentlich bei der Rechtsetzung - stellen.