Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass das «Energieprogramm Bund/Kantone», verabschiedet 1985 durch die Konferenz der kantonalen Energiewirtschaftsdirektoren und das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, in diesem Sektor zum Konsens über gewisse Zielsetzungen geführt hat, dies unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten der beteiligten Partner. Das Programm mit seinen etwa zwanzig Massnahmen bildet eine wichtige Basis für die Energiepolitik. Eine erste Zwischenbilanz konnte 1986 gezogen werden, eine zweite im Jahre 1988. Das Programm wird allgemein als nützliches Instrument anerkannt.