Die Herausforderungen im Hinblick auf gewisse neue Fragen, welche sich Bund und Kantonen in europäischer Hinsicht stellen, lassen unter Umständen die Formulierung eines gemeinsamen europapolitischen Programmes von Bund und Kantonen als notwendig erscheinen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass das «Energieprogramm Bund/Kantone», verabschiedet 1985 durch die Konferenz der kantonalen Energiewirtschaftsdirektoren und das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, in diesem Sektor zum Konsens über gewisse Zielsetzungen geführt hat, dies unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten der beteiligten Partner.