In Anbetracht der Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht wäre zu erwägen, ob nicht bestimmte Aufgaben der Pharma-Überwachung der IKH zu übertragen wären. In dieser Hinsicht ist zu unterstreichen, dass zwischen Medikamentenzulassung und -überwachung ein enger Zusammenhang besteht. f. Öffentliche Beihilfen