Eine gemeinschaftliche Ordnung der Medikamentenzulassung wird ohne Zweifel Auswirkungen auf die Schweiz haben. - Das System der Pharma-Überwachung (welches den Behörden unter bestimmten Umständen gestattet, zugelassene pharmazeutische Produkte vom Markt zu nehmen) bildet nicht Gegenstand einer einheitlichen Gemeinschaftsordnung. In der Schweiz wird diese Funktion im wesentlichen auf privater Basis erfüllt (durch den Konsultationsdienst der Schweizerischen Arzneimittel-Nebenwirkungs-Zentrale [SANZ]). In Anbetracht der Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht wäre zu erwägen, ob nicht bestimmte Aufgaben der Pharma-Überwachung der IKH zu übertragen wären.