13 - Die Gemeinschaft wird sich voraussichtlich für eine gemischte Ordnung entschliessen, umfassend einerseits - für die Mehrheit der Medikamente - ein System wechselseitiger Anerkennung der nationalen Zulassungsentscheide und anderseits ein zentralisiertes System der gemeinschaftlichen Zulassung für gewisse hochtechnologische Medikamente. Eine Richtlinie von 1965 hat bereits Verfahren und Zulassungskriterien für die Mitgliedstaaten vereinheitlicht[309] , und seit 1983 besteht im Ansatz ein System für die gegenseitige Anerkennung[310] . Eine gemeinschaftliche Ordnung der Medikamentenzulassung wird ohne Zweifel Auswirkungen auf die Schweiz haben.