- Die Zulassung von Medikamenten für den Markt ist eine offensichtliche Schlüsselprozedur aus der Sicht der nationalen Gesundheitspolitik, des Konsumentenschutzes und des Haftpflichtrechts. In der Schweiz kann die Bewilligung für den Verkauf von Medikamenten durch einen Kanton erst erteilt werden, nachdem das Medikament durch die IKH geprüft und registriert worden ist (Art. 3 Abs. 5 des Konkordates von 1971).