So hat zum Beispiel die Schweiz das im Rahmen der EFTA ausgearbeitete Übereink. vom 8. Oktober 1970 zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte[308] ratifiziert. Im übrigen ist die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKH) Mitglied einer ebenfalls im EFTA-Rahmen entstandenen Vereinbarung von 1979 über die gegenseitige Anerkennung von Untersuchungsberichten über pharmazeutische Produkte. - Die Zulassung von Medikamenten für den Markt ist eine offensichtliche Schlüsselprozedur aus der Sicht der nationalen Gesundheitspolitik, des Konsumentenschutzes und des Haftpflichtrechts.