Der Medikamentenmarkt wirft besonders heikle Probleme im Hinblick auf die europäische Integration auf. Heilmittel sind in der Tat keine Ware im üblichen Sinn, da ihre Preisbildung in hohem Masse von den nationalen Gesundheitspolitiken abhängt, deren Gestaltung den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Für die Schweiz ist die Situation noch komplizierter, da der Verkehr mit Heilmitteln - ausgenommen die Betäubungsmittel - grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone verblieben ist. Die Interkantonale Vereinb. vom 3. Juni 1971 über die Kontrolle der Heilmittel[302] verpflichtet alle Kantone. Das neue Konkordat von 1988 ist mangels Ratifizierung durch sämtliche Kantone noch nicht in Kraft getreten.