- Es stellen sich auch institutionelle Fragen: Werden die Kantone angesichts ihrer organisations- und verfahrensrechtlichen Eigenheiten in der Lage sein, eine effiziente Kontrolle der Anwendung relativ komplexer Beschaffungsordnungen zu garantieren? Es ist daran zu erinnern, dass ein entscheidendes Element der künftigen europäischen Rahmenordnung für das Beschaffungswesen in der Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften liegt, namentlich in der Garantie eines wirksamen Rekursrechtes für die einzelnen Bewerber. Inwieweit werden hier deshalb gewisse einheitliche Umsetzungsbedingungen (etwa hinsichtlich von Verfahrensgrundsätzen, Rechtsmitteln, usw.) vom Bund zu formulieren sein?